Kosteninformationen
Die berühmte Universität in Stanford-Kalifornien, hat in einer Studie im Bereich Gesundheitsforschung, eine Formel zur Berechnung betrieblicher Ausfallkosten durch Minderleistung von Mitarbeitern und Führungskräften erstellt.
20% Ihrer Mitarbeiter sind durchschnittlich um 25% leistungsgemindert durch Belastungen, Sorgen, Nöte, Süchte usw. Diese Ausfallkosten werden häufig nicht berücksichtigt. Rechnen Sie selbst:
Stanford-Formel
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Anzahl Ihrer MA | 20% auffällige MA (Sucht, Burnout, Streit mit Kollegen, uvm.) | klicken zum berechnen | Anzahl Ihrer auffälligen MA | |
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Mitarbeiter* | Jahresbrutto-Durchschnittsgehalt Ihrer Mitarbeiter | klicken zum berechnen | Durchschnittsgehalt Ihrer auffälligen Mitarbeiter | |
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Ergebnis | 25% Minderleistung | klicken zum berechnen | Kosten durch nicht erbrachte Leistungen |
§ 3 Nr. 34 EStG: Betriebliche Gesundheitsförderung
Eine neue Steuerbefreiung wird für die betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen. Damit soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werden, die betriebsinterne Gesundheitsförderung zu stärken.
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Dies sind z. B. Kurse zur
gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung etc. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.
Zudem müssen diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn). In diesem Fall kann ein Betrag von bis zu 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben, erstmals bereits für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008.