Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 SGB IX

In § 84 Abs. SGB IX fordert der Gesetzgeber die Arbeitgeber auf, für ihre Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Damit soll ihre Arbeitsunfähigkeit überwunden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und dadurch der Arbeitsplatz erhalten werden.

Ich kann in ihrer Firma das betriebliche Eingliederungsmanagement in die Wege zu leiten damit sie dieses gesetzlichen Vorgabe erfüllen können oder schon bereits bestehende BEM- oder Gesundheitszirkel zu komplettieren.

 

Vorbeugung und Verminderung von Burn-out

Seit einigen Jahren macht ein Begriff die Runde: Burn-out

Damit wird das in Erscheinung treten verschiedener dauerhafter Erschöpfungssymptome bezeichnet. An sich genommen ist Burnout noch keine Krankheit, aber ein sehr deutliches Warnsignal dafür dass der Betroffene sich schon auf der Überholspur in Richtung Langzeiterkrankung befindet.

Minderleistung und zunehmende Fehlzeiten im Betrieb sind Alarmzeichen und zugleich Folgen dieser Fehlentwicklung.

Mit welchen Maßnahmen Sie das Burnout-Risiko in Ihrem Betrieb vermindern können und welche Hilfen und Möglichkeiten es für Betroffene gibt, gehört zu meinem Beratungsangebot. Ich biete Schulungen zur Burnout-Vermeidung, die Begleitung Betroffener und auch Infoveranstaltungen über dieses Thema an.

Suchtprävention

Gesunderhaltung